Information about the coronavirus in English
Die Staatsregierung verständigte sich darauf, die Vorlesungen im Sommersemester 2020 an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie an den Kunst- und Musikhochschulen später beginnen zu lassen. Davon ist der gesamte Lehrbetrieb betroffen, also auch Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen und Weiterbildungen. Auch sonstige Kurse bzw. Veranstaltungen mit Studierenden wie Career Center, Hochschulsport, Orchester, Chor etc. finden nicht statt. Der Forschungsbetrieb und die Administration werden mit Einschränkungen bis auf Weiteres fortgeführt.
Angesichts der dynamischen Situation hat die Hochschulleitung verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den Gesundheitsschutz aller Hochschulmitglieder sicherzustellen: Beschäftigte, die sich nach dem 14. Februar in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder mit einer Person zusammenleben, die ein Risikogebiet bereist hat, müssen dies der Personalabteilung melden. Ihnen wird empfohlen, für die nächsten 14 Tage nach Rückkehr im Home Office zu arbeiten. Alle übrigen Hochschulmitglieder wie Lehrbeauftragte, Studierende oder Gastwissenschaftler/innen, für die die beschriebenen Kriterien gelten, werden dringend gebeten, in den zwei Wochen nach ihrer Rückkehr ihre Hochschulbelange von zu Hause aus wahrzunehmen.
Als internationale Risikogebiete gelten nach Angaben des Robert-Koch-Instituts derzeit:
Italien
Iran
In China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan)
In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
In Frankreich: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne)
In Österreich: Bundesland Tirol
In Spanien: Madrid
In USA: Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York
Bereits genehmigte Dienstreisen und Exkursionen in ein Risikogebiet dürfen nicht angetreten werden. Es werden bis auf Weiteres auch keine Genehmigungen für Reisen in Risikogebiete erteilt. Alle anderen Dienstreisen sind nur aus zwingenden Gründen durchzuführen. Sollten Schulen in der Region aufgrund der Coronavirus-Ausbreitung geschlossen werden, können sich davon betroffene Beschäftigte der TH Rosenheim an die Personalabteilung wenden. Als unmittelbare Hygienemaßnahme hat die TH Rosenheim an Haupteingängen und in den Toiletten Desinfektionsspender bereitgestellt. Die Hochschulleitung bittet darum, diese entsprechend zu nutzen.
Um sich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, sollten unbedingt folgende allgemeine Hygienevorschriften eingehalten werden:
- immer gründlich Händewaschen, insbesondere nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten
- auf das Händeschütteln zur Begrüßung oder Verabschiedung verzichten
- beim Husten oder Niesen mindestens einen Meter Abstand von anderen Personen halten und sich wegdrehen
- nach Möglichkeit in ein Einwegtaschentuch niesen, dieses nur einmal verwenden und anschließend in einem Mülleimer mit Deckel entsorgen
Gesundheitliche Beschwerden sind ernst zu nehmen. Sollten sich einschlägige Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen oder Husten einstellen, so vermeiden Sie alle nicht notwendigen Kontakte, bleiben Sie zu Hause und setzen Sie sich bitte umgehend telefonisch mit Ihrer Hausarztpraxis in Verbindung oder rufen Sie den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 an. Sollte bei einem Hochschulangehörigen das Coronavirus festgestellt werden, ist umgehend die Personalabteilung darüber zu informieren.
Weiterführende Links:
Informationen zu häufig gestellten Fragen (FAQs) zum Coronavirus finden Sie auf der Website des Robert Koch Instituts unter www.rki.de/faq-ncov.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beantwortet in einer YouTube Playlist ebenfalls häufig gestellte Fragen und gibt wichtige Informationen unter anderem zum Schutz vor dem Virus.