Treppenschau

Die Zeichnung (Plan) ist die Sprache des Architekten. Mit ihr werden sämtliche notwendige Informationen zwischen allen Planungsbeteiligten (Baubehörden, Architekten, Bauherren, Fachplanern, ausführende Firmen, etc.) mit dem Ziel einer baurechtlichen Genehmigung und einer bautechnischen Umsetzung des Entwurfs ausgetauscht.

Aufzumessen ist ein Treppenraum mit Meterstab und/oder Bandmaß in Grundriss, Wandansicht und Schnitt. Es kann das Treppenhaus im Eigenheim/Studentenwohnheim oder aber auch wahlweise ein anderes Treppenhaus sein. Das Treppenhaus sollte natürlich belichtet sein.

In einem ersten Schritt geht es darum, soviel Information wie möglich zu sammeln, um daraus später Architektenpläne zu entwickeln. Der erste Schritt ist das Aufmaß. Zeichnen Sie den Grundriss, den Schnitt und eine Ansicht (Wandabwicklung) zweidimensional freihand. Die Höhen und Proportionen die nicht meßbar sind, können abgeschätzt werden. Aus diesen anfänglich gesammelten Informationen entstehen in einem zweiten Schritt, mit Bleistift Pläne (Grundriss, Ansicht und Schnitt). Besonderes Augenmerk wird auf das Bemaßen der Pläne gelegt.

In einem dritten Schritt erfolgt eine Detailzeichnung im Maßstab 1:20 in Grundriss, Ansicht und Schnitt. Der Schnitt ist durch die Treppe zu führen. Das Detail muss ein Fenster enthalten. In einem vierten Schritt soll das Gebäude in dem sich der Treppenraum befindet in den stadträumlichen Kontext verortet werden. Vom Schwarzplan im M 1:2000 (städtebaulicher Duktus) über den Lageplan im M 1:500. Zu guter Letzt geht es um die Darstellung und Anordnung der einzelnen Skizzen und Zeichnungen auf dem vorgegebenen Planformat (DIN A1 Hochformat).

Erzählen Sie mit Ihren Plänen eine Geschichte. Die Pläne müssen so funktionieren, dass Sie für Aussenstehende auch ohne fremde Hilfe lesbar sind. Ein ergänzender Text ist zulässig.

Betreuung

Prof. Dipl.-Ing. Martin Kühfuß, Prof. Ulrike Förschler

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