Lehrbeauftragte
Sie möchten Ihr Wissen und Ihre Erfahrungen an Studierende weitergeben? Bei uns können Sie genau das tun! Bereichern Sie Ihre Karriere doch durch einen Lehrauftrag an der TH Rosenheim!
Wichtig zu wissen: Bei einem Lehrauftrag handelt es sich um eine selbstständige Tätigkeit. Sie stehen damit in keinem Arbeitsverhältnis, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis zum Freistaat Bayern.
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Wissenswertes
Besteht Interesse?
Wenn Sie unser Lehrangebot ergänzen möchten, aber keine Stelle ausgeschrieben ist, wenden Sie sich bitte an die zuständige Fakultät.