Studierendenparlament
Gestalte die Zukunft der Studierenden mit!
Du hast Ideen, Fragen oder möchtest dich aktiv für die Belange der Studierenden einsetzen? Der Vorsitz des Studierendenparlaments der TH Rosenheim ist Dein direkter Ansprechpartner. Kontaktiere uns, um Deine Anliegen zu besprechen oder Dich in die politische Arbeit einzubringen. Gemeinsam können wir die Studierendenvertretung stärken und den Campus weiterentwickeln!
-
Jakob Schneid
Fakultätsunabhängiger VertreterVorsitz Studierendenparlamentvorsitz.stupa@th-rosenheim.de -
Anastasia Algeier
Fakultätsunabhängiger VertreterStellv. Vorsitz Studierendenparlamentvorsitz.stupa@th-rosenheim.de
Entscheidungsfindung und Vertretung der Studierendenschaft
Das Studierendenparlament (StuPa) an der Technischen Hochschule Rosenheim ist das höchste Entscheidungsgremium der Studierendenschaft und repräsentiert alle immatrikulierten Studierenden.
Es ist befugt, über Angelegenheiten wie die Wahl und Kontrolle der StuRa-Mitglieder, den Haushaltsplan, Geschäftsordnungen, finanzielle Unterstützung studentischer Projekte und grundlegende Belange der Studierendenschaft zu entscheiden.
Mit 38 Mitgliedern, gewählt von den Studierenden in freier, gleicher und geheimer Wahl während des Sommersemesters, ist das StuPa politisch neutral und bietet allen Studierenden die Möglichkeit, durch Anträge und Redebeiträge an den öffentlichen Sitzungen teilzunehmen.
Der StuPa-Vorsitz leitet die Kommunikation mit der Hochschulleitung, repräsentiert die Studierenden nach außen und koordiniert die Sitzungen, während der StuPa auch den Studentischen Rat (StuRa) hervorbringt, der die Beschlüsse exekutiv umsetzt.
Das StuPa (Studierendenparlament) hat verschiedene Aufgaben, darunter:
1. Entscheidungen in grundsätzlichen Belangen der Studierendenschaft: Das StuPa trifft grundlegende Entscheidungen, die die gesamte Studierendenschaft betreffen, wie beispielsweise politische Positionen, Änderungen in der Studierendenvertretung oder Richtlinienänderungen.
2. Beschlüsse über die finanzielle Unterstützung studentischer Eigeninitiativen: Das StuPa entscheidet über die Vergabe von finanziellen Mitteln an studentische Initiativen, Projekte oder Veranstaltungen, um das studentische Leben zu bereichern und zu fördern.
3. Wahl und Kontrolle der Mitglieder des StuRa (Studentischer Rat): Das StuPa ist verantwortlich für die Wahl der Mitglieder des StuRa, welcher die Beschlüsse des StuPa umsetzt. Es überwacht auch die Arbeit und Aktivitäten des StuRa.
4. Feststellung und Kontrolle des Haushaltsplans: Das StuPa überprüft und genehmigt den Haushaltsplan der Studierendenschaft. Es stellt sicher, dass die finanziellen Ressourcen effizient und gemäß den Bedürfnissen der Studierendenschaft genutzt werden.
5. Beschluss der Geschäftsordnung und ihrer Ergänzungsordnungen: Das StuPa legt die Regeln und Verfahren fest, nach denen es funktioniert. Dies umfasst die Geschäftsordnung und eventuelle Ergänzungen oder Änderungen dieser Ordnung.
Diese Aufgaben stellen sicher, dass das StuPa als Vertretung der Studierendenschaft effektiv arbeitet und die Interessen der Studierenden angemessen vertritt.