Der 41-jährige Münchner studierte Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg und legte 2009 die Zweite Juristische Staatsprüfung ab. An der University of California in Berkeley erwarb er im Jahr 2013 zusätzlich den Titel Master of Laws (LL.M.). 2019 schließlich folgte, wiederum an der Universität Regensburg, die Promotion zum Doktor der Rechte.
Berufliche Erfahrung sammelte Prof. Kupsch zunächst als Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells, dann als Syndikusrechtsanwalt bei der UniCredit Bank AG und dem Elektronikunternehmen Rohde & Schwarz. Seit 2018 war er, wieder als Rechtsanwalt, in der Münchner Kanzlei Keller Menz tätig.
An der TH Rosenheim wird Prof. Kupsch Wirtschaftsprivatrecht, insbesondere Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Arbeitsrecht lehren. „Ich freue mich auf eine lebendige Interaktion mit den Studierenden in den Lehrveranstaltungen“, blickt der Neuzugang voraus.