Studierende aus der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz haben einen uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und grundsätzlich die gleichen Rechte wie deutsche Studierende. Wenn sie mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, müssen sie bestimmte Versicherungsbeiträge zahlen (wie deutsche Studierende).
Für deine Beschäftigung benötigst du eine deutsche Steuer-Identifikationsnummer ("Steuer-IdNr."). Diese stellt in der Regel das Bürgeramt nach der Anmeldung deines Wohnsitzes aus. Mehr Informationen zum ersten Job in Deutschland.
Für Studierende aus Ländern außerhalb der Europäischen Union gelten je nach Zweck der Aufenthaltserlaubnis besondere gesetzliche Regelungen. Wenn deine Aufenthaltserlaubnis zum Studium in Deutschland erteilt wurde, gelten diese Regelungen:
Im Allgemeinen kannst du in jedem Kalenderjahr ohne vorherige Genehmigung bis zu 140 volle oder 280 halbe Tage arbeiten. Halbe Tage zählen bis zu 4 Arbeitsstunden pro Tag.
Die oben genannten Einschränkungen gelten nicht, wenn du als wissenschaftliche oder akademische Hilfskraft oder als Tutor*in arbeitest. Du musst dies aber trotzdem bei der Ausländerbehörde melden.
Die oben genannten Einschränkungen gelten nicht, wenn du im Rahmen deines Studiums deine Bachelor- oder Masterarbeit oder dein Pflichtpraktikum in einem Unternehmen absolvierst. Dafür ist keine vorherige Genehmigung erforderlich.
Andere Werkstudententätigkeiten, freiwillige Praktika, kurzfristige oder geringfügige Jobs und Anstellungen bei einem Arbeitgeber - ob bezahlt oder unbezahlt - fallen unter die oben genannte 140/280-Tage-Regelung.
Du darfst nicht selbständig oder freiberuflich tätig sein.
Wenn deine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu anderen Zwecken ausgestellt wurde (z. B. Asyl oder Familiennachzug), gelten andere Gesetze, und du musst bei der Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis beantragen und brauchst möglicherweise auch eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit. Die 140/280-Tage-Regelung kommt nicht zur Anwendung.
Die richtige Balance zwischen Studium und Arbeit
In Deutschland sind verschiedene Beschäftigungsformen für Studierende möglich. Du solltest einen Job suchen, der zu deiner Studiensituation und -motivation passt.
Für die Studienfinanzierung in den ersten Semestern empfehlen wir dir, maximal einen Tag bzw. nicht mehr als 10 Stunden in der Wochen in einem Teilzeit-Job zu arbeiten. Suche nach einer Tätigkeit, die du ergänzend zu deinen Vorlesungen wahrnehmen kannst, z.B. im Einzelhandel, in der Produktion oder Gastgewerbe. Hier kannst du gut in Schichten neben deinem Studium arbeiten. Gute Deutschkenntnisse und Bewerbungsunterlagen erhöhen deine Chancen auf den ersten Job. Dafür solltest du dir besonders sog. Mini-Jobs ansehen, die in deiner Nähe liegen.
Ganz egal in welcher Branche oder Position: dass du Studium und Arbeit erfolgreich unter einen Hut bringst, ist das wichtigste für deinen CV. In den Semesterferien kannst du in Vollzeit arbeiten, um mehr Geld für deinen Lebensunterhalt zu verdienen. In jedem Fall hat dein Studium Vorang, auch spätere Arbeitergeber wollen ein gutes Zeugnis sehen. Das Studium ist eine Vollzeitaufgabe und sollte entsprechend Priorität haben.
In den höheren Bachelor- oder Mastersemestern macht es Sinn, dass du die Berufsorientierung stärker in den Blick nimmst. Wenn du Studien- und praktische Arbeitserfahrung gesammelt hast, kannst du auch fachliche Tätigkeiten ausüben und dich bei passenden Unternehmen bewerben. Das Career Center unterstützt dich dabei mit Trainings und Coachings. Unternehmen beschäftigen Studierende dann als sogenannte Werkstudenten, im Praktikum oder im Rahmen der Bachelor- oder Masterarbeit. Auch an der Hochschule kannst du dich als studentische Hilfskraft oder Tutor einbringen.
Video: Wie finanziere ich mein Studium in Deutschland?
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Beliebte Job-Formate im Studium
Im Mini-Job kannst du im Gewerbe oder privaten Haushalten beschäftigt werden. Der stündliche Mindestlohn liegt bei 12,41 Euro brutto pro Stunde (Stand 2024). Du zahlst kaum Beiträge zu den Sozialversicherungen, d.h. du hast auch mehr Nettogehalt von deinem Brutto.
Geringfügige Beschäftigung (im Semester): Du darfst bis zu 538 EUR/Monat verdienen, d.h. bis zu maximal 43 Stunden im Monat arbeiten. Das Modell ist insbesondere in der Servicearbeit beliebt.
Kurzfristige Beschäftigung (in den Semesterferien): Du darfst mehr als 538 EUR/Monat verdienen, aber nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr. Typische Jobmöglichkeiten sind Aushilfen bei Produktionshochs in der Industrie oder in der Landwirtschaft.
Das Modell eignet sich besonders für die früheren Semester im Studium.
Als Werkstudent in einem Unternehmen bist du an der Hochschule immatrikuliert und kannst in einem Unternehmen arbeiten, um deinen Lebensunterhalt zu verdienen und Berufserfahrung zu sammeln. Der Mindestlohn liegt bei 12,41 Euro brutto pro Stunde (Stand 2024). Im Vergleich zu einer regulären Anstellung musst du nur in die Rentenversicherung einbezahlen, und hast so ein höheres Nettogehalt.
Für den Werkstudentenstatus darfst du insgesamt nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten. Bei Überschreiten der 20-Wochenstunden-Grenze im Laufe eines Jahres darfts du insgesamt nicht mehr als 26 Wochen mit einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden beschäftigt sein. Das Überschreiten der Stundengrenze sollte überwiegend an Wochenenden, Abend- und Nachtstunden oder vorlesungsfreien Zeiten erfolgen. Achtung: auch andere Beschäftigungen im Kalenderjahr werden in das Stundenkontingent eingerechnet. Du bist für das Einhalten der Stundengrenzen verantwortlich.
Das Modell eignet sich besonders für die späteren Semester im Studium.
Als studentische Hilfskraft oder Tutor kannst du dich an der Hochschule einbringen und gleichzeitig Geld verdienen. Das ist praktisch, denn die Wege zwischen Vorlesung und Arbeitsplatz sind kurz.
Tutoren helfen beim Abhalten von Vorlesungen und Übungen und betreuen andere Studierende. Studentische Hilfskräfte und und studentische Aushilfen arbeiten im wissenschaftlichen Bereich oder unterstützen in der Verwaltung. Je nach Einordnung und Abschluss verdienen sie unterschiedlich oder werden tariflich angestellt.
Fakultäten und Abteilungen suchen immer wieder studentische Unterstützung, informiere dich im Dashboard über ausgeschriebene Stellen.
Basics Arbeitsrecht
Möglicherweise hast du dem Arbeitsvertrag schriftlich oder mündlich zugestimmt. Allerdings muss dein Arbeitgeber dir die Vertragsbedingungen spätestens einen Monat später schriftlich zukommen lassen. Der Arbeitsvertrag muss nicht in Englisch oder einer anderen Sprache verfasst sein. Der Arbeitsvertrag darf dich nicht schlechter stellen als das geltende Recht, z.B. weniger Urlaubsanspruch oder Lohn unter dem Mindestlohn.
Weitere Informationen und Pflichtangaben im Arbeitsvertrag findest du bei der Bundesagentur für Arbeit.
Die durchschnittliche Arbeitszeit in Deutschland beträgt 8 Stunden pro Tag. Dies kann für einen kurzen Zeitraum auf bis zu 10 Stunden pro Tag ausgeweitet werden, mit einer Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen zwei Schichten.
Wenn du zwischen 6 und 9 Stunden am Tag arbeitest, hast du nach spätestens 6 Stunden Anspruch auf eine 30-minütige Pause. Wenn du mehr als 9 Stunden am Tag arbeiten, verlängert sich die Pause auf 45 Minuten. Es ist nicht erlaubt, am Ende des Arbeitstages eine Pause einzulegen, um früher zu gehen. Pausen werden nicht bezahlt.
Du hast Anspruch auf bezahlten Urlaub. Dies sind mindestens 2 Tage für jeden Monat, in dem du Vollzeit arbeitest. Wenn du an Sonn- oder Feiertagen arbeitest, muss dir dein Arbeitgeber innerhalb von 8 Wochen eine entsprechende Anzahl freier Tage gewähren.
Du oder dein Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis vor Vertragsende kündigen. Die Kündigungsfristen findest du in deinem Arbeitsvertrag. Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie nachweislich abgegeben wurde. Eine Kündigung per E-Mail gilt nicht als schriftliche Kündigung und ist ungültig.
Hier bekommst du praktische Tipps zur Arbeitssuche und Arbeitsaufnahme in Deutschland.
Bei der Arbeitssuche in Deutschland solltest du dich zuerst an die Bundesagentur für Arbeit und ihre Jobbörse wenden, um nach Stellenangeboten zu suchen, dein Profil zu veröffentlichen und dich für Jobangebote anzumelden.
Weitere Informationen über Arbeit und Karriere in Deutschland gibt es auf der Website des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst).
Allgemeine Informationen für Ausländer*innen zur Arbeitsaufnahme in Deutschland bieten die Website des Auswärtigen Amts.
www.make-it-in-germany.com ist die offizielle Website für internationale Fachkräfte. Sie informiert Menschen, die in Deutschland studieren, arbeiten und leben möchten, wie sie ihre Ankunft in Deutschland erfolgreich vorbereiten und die ersten Schritte in Deutschland bewältigen.
Lokale Stellenausschreibungen findest du häufig am Schwarzen Brett auf dem Campus (Treppenhaus im ersten Stock des Gebäudes A, Campus Rosenheim).
Job-Portale - Hier findest du deinen Job
Viele Unternehmen veröffentlichen ihre Stellen online. Jobportale erleichtern die Suche nach dem richtigen Job und deinem zukünftigen Arbeitgeber in Deutschland. Bei einigen Online-Portalen kannst du Benachrichtigungen für passende Jobangebote einstellen.
Bewerbungsmappencheck auf Deutsch Martin Rippel, Berufsberater für akademische Berufe bei der Agentur für Arbeit in Rosenheim, unterstützt dich bei der optimalen Gestaltung deiner deutschsprachigen Bewerbungsunterlagen. Wenn du Interesse an einem Bewerbungsmappen-Check hast, kannst du per E-Mail an rosenheim.151-akademiker@arbeitsagentur.de einen Termin vereinbaren. Weitere Informationen gibt es auch im Career Center der TH Rosenheim.
Bewerbungsmappencheck auf Englisch Du suchst ein Praktikum oder einen ersten Job im Ausland und brauchst Bewerbungsunterlagen in englischer Sprache? Das Career Center der TH Rosenheim bietet ein individuelles Coaching für alle Studierenden an der TH Rosenheim an.
Jobline LMU - Die Bewerbung auf Englisch Jobline LMU berät zu allen Aspekten der Bewerbung. Vorlagen, Checklisten und Anleitungen helfen bei der erfolgreichen Bewerbung.
Für Absolventen: Arbeiten in Deutschland nach dem Studienabschluss
Nach deinem Studienabschluss stehen dir durch eine qualifizierte Beschäftigung verschiedene Wege in den deutschen Arbeitsmarkt offen. Eine qualifizierte Beschäftigung ist eine Job, zu dem dich dein Hochschulabschluss befähigt. Die Tätigkeit muss also einen Zusammenhang mit deinem Studium erkennen lassen.
EU-Staatsangehörige (sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) haben den selben Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt wie deutsche Absolventen, und benötigen keine Arbeitserlaubnis.
Nicht-EU-Staatsangehörige müssen spezielle Regelungen zur Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beachten. Um deinen rechtmäßigen Aufenthalt zu erhalten, muss dein Antrag auf Verlängerung der studentischen Aufenthaltserlaubnis oder eine neue Aufenthaltserlaubnis vor dem Ablauf der bisherigen Aufenthaltsvereinbarung gestellt werden. Die Ansprechstelle ist die Ausländerbehörde. Vereinbare rechtzeitig vorab einen Beratungstermin!
Wichtig: Hochschulabsolventen mit deutschen Sprachkenntnissen haben höhere Chancen auf einen Job. Nutze daher bereits während des Studiums die kostenlosen Angebote des Sprachenzentrums und erwerbe die nötigen Deutschkenntnisse (B2 GER), um anschließend eine qualifizierte Beschäftigung zu finden. Deutsch als Fremdsprache erleichtert dir die Arbeitssuche, die Niederlassungserlaubnis und soziale Kontakte zu knüpfen.
Du erhältst eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate, damit du einen qualifizierten Arbeitsplatz suchen kannst, der zu deinem Studienabschluss passt. Während dieser 18 Monate darfst du jede Tätigkeit ohne zeitliche Einschränkungen aufnehmen, um deinen Lebensunterhalt zu sichern. Diese Aufenthaltserlaubnis kann nicht verlängert werden und zählt bereits ab der schriftlichen Bekanntgabe der bestanden Abschlussprüfung (d.h. nicht ab der Exmatrikulation). Du solltest dich schon im letzten Studienjahr um den anschließenden neuen Aufenthaltstitel kümmern und deine Jobsuche planen.
Die Voraussetzungen für diese Aufenthaltserlaubnis (§ 18b AufenthG) für Absolventen aus EU-Drittstaaten sind:
Nachweis über dein erfolgreich abgeschlossenes Studium
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
Nachweis über die Sicherung deines Lebensunterhalts während der Arbeitsplatzsuche
Die Blaue Karte EU ist die gängige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland für ausländische Hochschulabsolventen, die eine qualifizierte Beschäftigung in ihrem Studienfeld aufnehmen. Sie wird in der Regel für 4 Jahre ausgestellt - oder ist bis zum Ablauf deines Arbeitsvertrags befristet. Sie kann bei einer anschließenden qualifizierten Beschäftigung weiter verlängert werden.
Du musst eine qualifizierte Beschäftigung vorweisen:
Qualifizierte Arbeitsstelle über der allgemeinen Gehaltsgrenze von mindestens 45.300 EUR brutto / Jahr (Stand 2024) - ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Qualifizierte Arbeitsstelle in einem Engpassberuf (z.B. MINT-Sektor) auch mit einer Gehaltsgrenze von mindestens 41.041,80 EUR (Stand 2024) - nur unter Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Qualifizierte Arbeitstelle als Berufseinsteiger in den ersten 3 Jahren nach Studienabschluss unabhängig von der Berufsgruppe auch mit einer Gehaltsgrenze von mindestens 41.041,80 EUR (Stand 2024) - nur unter Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Die Voraussetzungen für diese Aufenthaltserlaubnis (§ 18g AufenthG) für Absolventen aus EU-Drittstaaten sind:
Nachweis über dein erfolgreich abgeschlossenes Studium
Nachweis über Krankenversicherungsschutz
Nachweis über die Sicherung deines Lebensunterhalts (Arbeitsvertrag)
Deutschland hat ein ausgezeichnetes duales Ausbildungssystem. Bei einer dualen Berufsausbildung lernst du einen konkreten Beruf direkt in einem Unternehmen und besuchst zusätzlich die Berufsschule. Deutschkenntnise auf dem B2-Niveau sind hier in der Regel die Voraussetzung.
Für eine Berufsausbildung bewirbst du dich bei Unternehmen, die eine Ausbildungsstelle ausschreiben. Die Bundesagentur für Arbeit muss der Beschäftigung zustimmen. Auszubildende erhalten ein Ausbildungsentgelt und oft auch eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) durch die zuständige Arbeitsagentur. Eine Berufsausbildung ist auch eine Alternative, wenn du dich im Studium neu orientieren möchtest und über einen Abbruch des Studiums nachdenkst.
Wenn du aus einem EU-Drittstaat kommst, musst du eine neue Aufenthaltserlaubnis für die Absolvierung einer Berufsausbildung beantragen (§ 18a AufenthG).
Die deutsche Promotion genießt hohes Ansehen in der Welt. Zwei Wege führen zum Doktortitel in Deutschland:
Individuelle Promotion unter der Aufsicht eines betreunden Professors
Strukturierte Promotionsprogramme in einem Team aus weiteren Doktoranden, die Seminare besuchen und z.B. in gleichen Projekten tätig sind
In Deutschland arbeiten die meisten Doktoranden entweder an einer Hochschule, an einem Forschungsinstitut oder in der Industrie. Sie finanzieren ihre Promotion durch eine direkte Anstellung und/oder Stipendien. Je nach Anstellung und Verdienst, brauchst du eine spezifische Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung deiner Promotion, wenn du aus einem EU-Drittstaat kommst.
Es gibt viele Gründe, sich in Deutschland selbstständig zu machen. Für dein unternehmerisches Vorhaben solltest du früh mit der Gründungsberatung der TH Rosenheim in Kontakt treten.
Wenn du aus einem EU-Drittstaat kommst, musst du eine passende Aufenthaltserlaubnis für deine selbstständige Tätigkeit beantragen.