Schritt 9: Prüfe die Arbeitsbedingungen in Deutschland für (internationale) Studierende
Praktika, Studentenjobs und Einstiegsjobs
Ja, es ist erlaubt, während eines Praktikums Geld zu verdienen. Allerdings gelten je nach Art des Praktikums unterschiedliche Anforderungen. Pflichtpraktika, wie sie in den Prüfungsordnungen der Universitäten und Hochschulen festgelegt sind, gelten nicht als Arbeitsverhältnisse, sondern als Teil der Ausbildung. Daher gelten viele arbeitsrechtliche Vorschriften hier nicht. Du hast keinen Anspruch auf ein Gehalt, obwohl es in einigen Branchen inzwischen üblich ist, Pflichtpraktika zu bezahlen. Als typischer Betrag gelten etwa 500 € pro Monat, aber das kann je nach Branche stark variieren. Es gibt immer noch Bereiche, in denen für Pflichtpraktika kein Geld gezahlt wird. Da du während eines Pflichtpraktikums keinen Anspruch auf eine Vergütung hast, hängt die Höhe deiner Vergütung letztlich von deinem Praktikumsanbieter ab. Die DGB-Gewerkschaften halten auch für Pflichtpraktika eine Vergütung in Höhe des BAföG-Satzes für angemessen (im Jahr 2025 sind das 992 Euro). In jedem Fall solltest du mit deinem Praktikumsgeber über eine angemessene Vergütung sprechen. Wenn du BAföG erhälst, wird die Vergütung aus dem Pflichtpraktikum vollständig auf dein BAföG angerechnet und der entsprechende Betrag von deiner BAföG-Zahlung abgezogen. Bezahlte Pflichtpraktika sind sozialversicherungsfrei - du musst also nicht in die Renten- oder Arbeitslosenversicherung einzahlen. Bei hohen Vergütungen kann sich jedoch die Krankenversicherung ändern - erkundige dich am besten frühzeitig bei deiner Krankenkasse! Außerdem ist die Vergütung eines Pflichtpraktikums steuerpflichtig. Wenn du also den Einkommenssteuerfreibetrag (im Jahr 2025 12.084 €) überschreitest, musst du Einkommenssteuern zahlen. Freiwillige Praktika, die nicht Teil der Prüfungsordnung sind, gelten als Arbeitsverhältnis, unabhängig davon, ob sie vor, während oder nach deinem Studium stattfinden. Hier hast du Anspruch auf vollen arbeitsrechtlichen Schutz (Mindestlohn von 12,82 € im Jahr 2025 ab dem dritten Monat, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw.). In einigen Fällen zahlen große Unternehmen Gewerkschaftsmitgliedern Praktikumslöhne, die in Tarifverträgen festgelegt sind. In solchen Fällen kann der Beitritt zu einer Gewerkschaft von Vorteil sein. Erkundige dich vor Ort. Freiwillige Praktika sind jedoch nur bedingt zu empfehlen, da sie dem Arbeitgeber vor allem Geld sparen und spätestens nach dem Studium ein 'richtiger' Job bessere Bezahlung und Arbeitsbedingungen bietet.
Du musst dein Pflichtpraktikum absolvieren - das ist klar. Darüber hinaus ist diese Frage nicht einfach zu beantworten. Einerseits bieten Praktika wertvolle Einblicke in die Arbeitswelt und helfen dir, generell viel zu lernen. Sie sind auch oft gut geeignet, um die Sprachkenntnisse zu verbessern. Es ist jedoch äußerst wichtig, dass dein Praktikum nicht einen regulären Arbeitsplatz ersetzt. Ein Praktikum ist eine Lernerfahrung und sollte von deinem Praktikumsanbieter auch als solche behandelt werden. Praktikanten werden viel zu oft als billige Arbeitskräfte ausgebeutet. Außerdem sieht es nicht immer gut aus, wenn du eine große Anzahl von Praktika in deinem Lebenslauf hast. Viele potenzielle Arbeitgeber könnten sich fragen, warum du so viele Praktika brauchtest, ob es dir schwerfiel oder ob dir das Durchsetzungsvermögen fehlte, von einem deiner vielen Praktika in ein reguläres Arbeitsverhältnis zu wechseln. Wir empfehlen daher, die Zahl der Praktika vor und während des Studiums zu begrenzen. Befriedige dein eigenes Bedürfnis nach Einblicken und Wissen, aber zögere nicht, sich frühzeitig als Experte zu sehen und schon während des Studiums eine feste Anstellung zu suchen. Dies ist vor allem nach Abschluss des Studiums wichtig. Generell raten wir von freiwilligen Praktika ab, insbesondere nach erfolgreichem Abschluss des Studiums. Zu diesem Zeitpunkt bist du eine ausgebildete Fachkraft und es gibt keinen Grund mehr, als Praktikant/Praktikantin beschäftigt zu werden. Um sich in einem neuen Bereich zu orientieren oder um herauszufinden, ob eine Stelle oder ein Bereich zu dir passt, gibt es rechtliche Instrumente wie Probezeit und befristete Verträge. Kurzum: Ein Praktikum ist kein Ersatz für einen richtigen Job.
Du hast in jedem Fall das Recht auf einen schriftlichen Praktikumsvertrag und solltest unbedingt darauf bestehen. Ein Praktikumsvertrag sollte alle Angaben über Beginn und Dauer des Praktikums, den Ort des Praktikums, die Arbeitszeiten, Kündigungsfristen und (gegebenenfalls) die Dauer des Urlaubs sowie die Höhe der Vergütung enthalten. Außerdem solltest du darauf bestehen, dass Struktur und Inhalt deines Praktikums beschrieben werden und dass konkrete Ansprechpartner am Praktikumsort genannt werden. Natürlich sollten auch deine "Pflichten" im Vertrag festgehalten werden. Dazu gehören auch Informationen darüber, wie du vorgehst, wenn du während des Praktikums krank wirst oder du dein Praktikum vorzeitig beenden möchtest. Manchmal bitten die Arbeitgeber dich, eine Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen, um sicherzustellen, dass keine sensiblen Informationen weitergegeben werden. Natürlich solltest du dich an solche Vereinbarungen halten. Es ist üblich, dass nicht jeder Praktikumsanbieter die arbeitsrechtlichen Bestimmungen eines Praktikumsvertrags im Einzelnen aufführt. Stattdessen findest du oft Verweise auf das allgemeine deutsche Arbeitsrecht oder die Sozialgesetzbücher. Lass dich davon nicht verunsichern und wende dich ggf. mit deinem Praktikumsvertrag an eine Beratungsstelle, wenn du Hilfe bei der Auslegung benötigst. Du kannst dich aber auch direkt bei einem seriösen Arbeitgeber nach den Vereinbarungen in deinem Vertrag erkundigen. Achte auf den Unterschied zwischen einem freiwilligen und einem Pflichtpraktikum. Während bei einem freiwilligen Praktikum spätestens nach dem dritten Monat alle Arbeitnehmerrechte gelten, ist dies bei Pflichtpraktika nicht der Fall. Pflichtpraktika müssen eine bestimmte Anzahl von Stunden erfüllen. Wenn du während deines Praktikums krank wirst und deshalb weniger Stunden als für die Prüfung erforderlich arbeitest, musst du dein Praktikum verlängern, um die Prüfungsvorschriften zu erfüllen. Auch der Abbruch eines Pflichtpraktikums kann problematisch sein. Das heißt aber nicht, dass du alles hinnehmen oder einfach damit leben müssen, wenn du schlecht behandelt wirst. Sprich im Zweifelsfall frühzeitig mit dem Praktikumsbeauftragten deines Studiengangs oder der Studienberatung deiner Hochschule.
Bitte beachte, dass Ihr Aufenthaltsstatus (leider) Einfluss darauf hat, wie viel du arbeiten darfst. Während Studierende aus der EU im Wesentlichen wie deutsche Studierende behandelt werden (max. 20 Stunden pro Woche, mit Ausnahmen für Arbeit am Wochenende, in den Abendstunden oder kurzfristige Beschäftigung von bis zu 70 Tagen oder 3 Monaten) und freien Zugang zum Arbeits- und Praktikumsmarkt haben, ist dies für internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern nur eingeschränkt möglich! Du darfst maximal 140 volle oder 280 halbe Arbeitstage pro Jahr arbeiten. Auch Praktika (einschließlich Pflichtpraktika) werden auf diese Grenze angerechnet. Jede Überschreitung muss mit der Agentur für Arbeit und der Einwanderungsbehörde abgestimmt werden - in diesem Fall musst du eventuell eine gesonderte Arbeitserlaubnis beantragen. Eine Ausnahme bildet die Beschäftigung als studentische Hilfskraft. In dieser Funktion dürfen alle internationalen Studierenden uneingeschränkt arbeiten, solange ihr Studium nicht gefährdet wird. Allerdings muss diese Beschäftigung bei der Einwanderungsbehörde gemeldet werden. Eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit ist für internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern leider nicht erlaubt. Wenn du nicht aus einem EU-Land kommst, bist du von einem Arbeitgeber abhängig und darfst z.B. keine Rechnungen ausstellen
Ihr Karrierestart
Generell kann die Anfangsphase einer neuen Stelle besonders spannend sein. Endlich kannst du abstraktes Wissen in die Praxis umsetzen, viele neue Kollegen kennen lernen und vielleicht sofort viel positives Feedback von Ihren Arbeitgebern erhalten. Allerdings gibt es einige Dinge zu beachten. Erstens: Du hast immer Anspruch auf einen Arbeitsvertrag, der einem Praktikumsvertrag sehr ähnlich ist. Darin sollten alle oben genannten Regelungen enthalten sein, und statt einer Ausbildungsbeschreibung sollte es eine Stellenbeschreibung geben. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Wenn du eine Stelle ohne schriftlichen Vertrag antrittst, liegt zwar ein rechtmäßiger Arbeitsvertrag vor, dieser erfüllt aber in allen Bereichen nur die gesetzlichen Mindestanforderungen. Wir empfehlen dir daher dringend, immer auf einem schriftlichen Arbeitsvertrag zu bestehen! Erkundige dich, ob es an deinem Arbeitsplatz einen Betriebsrat (oder Personalrat) gibt (eine Arbeitnehmervertretung im Unternehmen). Ein Betriebs- oder Personalrat wird von den Beschäftigten eines Unternehmens gewählt, sorgt für die Wahrung ihrer Rechte und vertritt ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber. Leider gibt es nicht in allen Unternehmen einen Betriebsrat. Wenn es jedoch einen Betriebsrat gibt, ist er eine hervorragende Anlaufstelle für alle rechtlichen und sozialen Fragen, die sich an deinem neuen Arbeitsplatz ergeben können. Von dir sollte nicht erwartet werden, dass du von Anfang an alles perfekt machst. Wenn du zu Beginn des Arbeitsverhältnisses viele Überstunden anhäufst - vielleicht, weil du etwas mehr Zeit für die dir zugewiesenen Aufgaben brauchst, solltest du diese Zeit nicht an deinen Arbeitgeber "verschenken". Überstunden müssen entweder durch Freizeitausgleich oder durch zusätzliche Bezahlung abgegolten werden.
Eine Probezeit wird häufig in deinem Arbeitsvertrag vereinbart. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die eine Probezeit zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses vorschreibt. Üblicherweise wird jedoch eine Probezeit von bis zu sechs Monaten vereinbart. Eine Probezeit von mehr als sechs Monaten ist unüblich und sollte nicht akzeptiert werden, da innerhalb von sechs Monaten eine Einarbeitungszeit und eine Beurteilung deiner Eignung für die Stelle stattfinden sollte. Eine Probezeit, die über sechs Monate hinausgeht, schafft vor allem Unsicherheit für dich, da sowohl du als auch dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit ohne Angabe von Gründen kündigen können. Es gilt die allgemeine Kündigungsfrist von zwei Wochen (sowohl für den Arbeitgeber als auch für dich). Das bedeutet, dass sowohl du als auch dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis innerhalb von 14 Tagen kündigen können. Nach der Probezeit gilt eine Kündigungsschutzfrist von mindestens vier Wochen, und die Kündigung muss begründet werden. In manchen Fällen ist eine Kündigung unzulässig. Informiere dich über die Einzelheiten, wenn du eine Kündigung erhältst oder selbst kündigen willst. Ein Tarifvertrag für deine Branche kann eine kürzere Probezeit und längere Kündigungsfristen vorsehen, und dein künftiger Arbeitgeber muss sich an diese Bedingungen halten. Die Probezeit dient sowohl dir als auch deinem Arbeitgeber dazu, in den ersten Tagen der Beschäftigung festzustellen, ob du zu ihm passt. Du solltest jedoch nicht ängstlich sein und dich nur darauf konzentrieren, in den nächsten sechs Monaten alles perfekt zu machen. Unserer Erfahrung nach ist es besser und entspannter, Fehler zuzulassen und sie zu nutzen, um zu zeigen, dass du mit Fehlern umgehen kannst. Der volle Urlaubsanspruch entsteht in der Regel nach sechs Monaten Beschäftigung und fällt oft mit dem Ende der Probezeit zusammen.
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gilt ab dem ersten Arbeitstag. Wer krank ist, informiert unverzüglich den Arbeitgeber, geht zum Arzt, lässt sich behandeln und legt dem Arbeitgeber innerhalb von drei Arbeitstagen ein ärztliches Attest vor. Die Arbeit, die wegen des Krankheitsurlaubs unterbrochen wurde, wird nicht unbezahlt nachgeholt. Viele Arbeitgeber interpretieren ein ärztliches Attest in der Probezeit als Zeichen eines schlechten Arbeitnehmers und stützen ihre Entscheidung über eine Weiterbeschäftigung darauf. Das ist natürlich völliger Unsinn, und deine Gesundheit sollte immer Vorrang haben. Es sollte dir aber klar sein, dass langfristige oder häufige Krankschreibungen in der Probezeit oft so interpretiert werden.
Deine Rechte und Pflichten ergeben sich in erster Linie aus Ideinem Arbeitsvertrag. In diesem Vertrag sollten alle Aspekte deiner Tätigkeit, einschließlich der Aufgaben und Arbeitsbedingungen, geregelt sein. Ist dies nicht der Fall, gelten die gesetzlichen Mindestvorschriften. Jeder Vertrag, der das gesetzliche Minimum unterschreitet (z. B. Mindestlohn, wöchentliche Höchstarbeitszeit, Urlaubstage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw.), ist verboten und kann zur Ungültigkeit des Vertrags führen. Deine Hauptpflicht ist es, die im Vertrag vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Dein Arbeitgeber hat Anspruch auf eine "durchschnittliche Leistung": Niemand muss immer perfekt sein! Im Gegenzug muss dein Arbeitgeber das vereinbarte Gehalt zum vereinbarten Zeitpunkt zahlen. In deinem Arbeitsvertrag sollten auch Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Probezeit, Kündigungsfristen, die Anzahl der Urlaubstage usw. festgelegt sein. Es gilt die Regel: Je mehr Details im Vertrag festgelegt sind, desto weniger musst du später aus Gesetzen und Vorschriften ableiten. Viele Arbeitsverträge sind auf den ersten Blick schwer zu verstehen. Als Gewerkschaftsmitglied kannst du deine Gewerkschaft bitten, deinen Vertrag zu überprüfen, bevor du ihn unterschreibst.
Einige Regeln, die IMMER gelten:
- Arbeitsvertrag und Beendigung: Ein Arbeitsvertrag muss zwar nicht schriftlich abgeschlossen werden, aber eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.
- Urlaub: Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 20 Tage pro Jahr bei einer Arbeitsleistung von mehr als 5 Tagen pro Woche und 24 Tage pro Jahr bei einer Arbeitsleistung von mehr als 6 Tagen pro Woche. Der volle Urlaubsanspruch entsteht nach 6 Monaten der Beschäftigung. Davor wird der Urlaub anteilig gewährt. In Ausnahmefällen (z.B. bei einem Todesfall in der Familie) ist zusätzlicher Sonderurlaub möglich. Während des Urlaubs wird das Gehalt weiter gezahlt. Der Urlaub muss nach Möglichkeit in Blöcken gewährt werden; die von den Arbeitgebern bevorzugte Methode "ein Tag hier, ein Tag dort" ist nicht zulässig. Tarifverträge sehen in der Regel mehr Urlaubstage (bis zu 30+) und zusätzlichen Sonderurlaub, z.B. für einen Umzug, vor. Prüfe, ob in deiner Branche ein Tarifvertrag gilt.
- Arbeitszeiten: Die übliche Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden und acht Stunden pro Tag. Viele Tarifverträge sehen eine kürzere Wochenarbeitszeit vor. Die regelmäßige wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 48 Stunden und darf nur unter bestimmten Bedingungen und nicht regelmäßig überschritten werden. Wenn alle Ausnahmen und Regelungen genutzt werden, ist eine kurzfristige Höchstarbeitszeit von 60 Stunden pro Woche möglich (aber nicht ratsam!). Jede darüber hinausgehende Arbeit ist illegal. Eine Überschreitung der zulässigen Arbeitszeit kann auch zum Verlust des Versicherungsschutzes führen! Außerdem schreiben die Versicherungsvorschriften eine 30-minütige Pause nach sechs Stunden Arbeit und eine 45-minütige Pause nach neun Stunden vor, wobei zwischen den Schichten mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen müssen.
- Gleichbehandlung: Diskriminierung und Ungleichbehandlung aus Gründen des Geschlechts, der Herkunft, der Rasse, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) am Arbeitsplatz verboten. Wenn du dich am Arbeitsplatz diskriminiert fühlst, ist eine gute Beratungsstelle das "ADA - Projekt gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz".
- Sonderleistungen: Bestimmte Sonderleistungen, wie z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Umzugshilfe usw., sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistungen. Für internationale Studierende: Umzugsbeihilfen bei einem Umzug aus dem Ausland sind in vielen Branchen unbekannt! Du kannst deinen Arbeitgeber danach fragen, aber du kannst nicht darauf bestehen.
- Wichtig: Wenn freiwillige Leistungen angeboten werden, müssen sie ALLEN Arbeitnehmern gewährt werden. Eine selektive Verteilung von Privilegien ist nicht zulässig (zumindest nicht auf diese Weise).
Ja, es gibt Einkommensschwankungen sowohl nach Berufen als auch nach Regionen. Wie fast überall auf der Welt werden technische und wirtschaftliche Berufe in der Regel besser bezahlt als z.B. soziale Berufe. Große Industrieunternehmen zahlen in der Regel besser als mittelständische Unternehmen oder Handwerksbetriebe. Regional gibt es sowohl ein Nord-Süd- als auch ein Ost-West-Gefälle. Im Süden sind die Verdienste im Allgemeinen höher als im Norden und im Westen höher als im Osten. Diese Unterschiede spiegeln häufig auch die jeweiligen regionalen Lebenshaltungskosten wider. In Deutschland spielt das Tarifverhandlungssystem dabei eine wichtige Rolle. In Branchen, in denen die Gewerkschaften erfolgreich Tarifverträge mit den Arbeitgeberverbänden ausgehandelt haben, sind die Löhne und Arbeitsbedingungen in der Regel besser und die regionalen Lohnunterschiede auf Nord-Süd-Ebene werden zumindest abgemildert. Daher ist es wichtig zu wissen, ob in dem anvisierten Unternehmen ein Tarifvertrag gilt. Tariflöhne und -gehälter beruhen auf einem transparenten System, das von Gewerkschaften und Arbeitgebern festgelegt wird. Wenn in deinem Betrieb ein Tarifvertrag gilt und du Mitglied einer Gewerkschaft bist, hast du einen Rechtsanspruch darauf, nach dem Tarifvertrag bezahlt zu werden. Wo keine Tarifverträge gelten, werden sie oft als Richtschnur herangezogen, aber letztlich ist dein Lohn in solchen Bereichen Verhandlungssache und hängt von deinem eigenen Verhandlungsgeschick ab. Wir können keine allgemeinen Aussagen zum Verdienst machen. Genaue Lohndaten und geltende Tarifverträge findest du im Internet unter www.lohnspiegel.de (nur auf Deutsch).
Ja. Das ist nicht immer der Fall, aber im Durchschnitt verdienen Masterabsolventen mehr als BA-Absolventen. Das Lohnsystem basiert auf Lohngruppen, die nach Berufsbildern und Ausbildung eingeteilt sind. Wer in diesen Fällen mehr vorweisen kann, hat Anspruch auf eine höhere Eingruppierung und erhält mehr Geld. Das gilt zumindest dort, wo Tarifverträge gelten.
Alle hier beschriebenen Regelungen stellen die üblichen Arbeitsbedingungen in Deutschland dar. Leider gibt es immer noch Arbeitgeber und Praktikumsanbieter, die das geringe Wissen internationaler Studierender über das geltende Arbeitsrecht ausnutzen. Dies solltest du nicht dulden. Mach deine Rechte geltend und sprich deinen Arbeitgeber frühzeitig darauf an. Erkundige dich bei den zuständigen Stellen, welche der aufgeführten Bedingungen auf deine Situation zutreffen und welche nicht. Dies gibt dir eine gute Gelegenheit, die Qualität deiner Arbeit oder deines Praktikums zu beurteilen und gegebenenfalls eine andere Stelle zu wählen. Wenn du bereits beschäftigt bist und dich ungerecht behandelt fühlst, wende dich unbedingt an eine der genannten Beratungsstellen oder an das nächstgelegene Gewerkschaftsbüro. Wichtige Anlaufstellen sind deine zuständige Gewerkschaft und die Rechtsschutzdienste des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), das Projekt "Antidiskriminierung am Arbeitsplatz" und die Beratungsstelle Faire Mobilität München, die mobile Arbeitnehmer aus Mittel- und Osteuropa bei arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen unterstützt. Sie bieten Beratung in mehreren Sprachen an und arbeiten eng mit den Gewerkschaften zusammen.
Kontaktinformationen:
Faire Mobilität München
Schwanthalerstraße 64
80336 München
Telefon: +49 89 51399927
E-Mail: muenchen@faire-mobilitaet.de
Sprachen: Deutsch, Polnisch, Rumänisch, Ungarisch, Englisch
Weitere Informationen findest du auf der Website von Faire Mobilität: (faire-mobilitaet.de)
Bis hierher hast du oft von Begriffen wie "Tarifvertrag" und "Gewerkschaften" gelesen. Tatsächlich ist im deutschen Grundgesetz festgelegt, dass nicht der Staat, sondern die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände für die Lohnfindung zuständig sind. In Branchen, in denen die Gewerkschaften viele Mitglieder haben und damit mächtig sind, können sie Tarifverträge aushandeln, die für die Arbeitnehmer vorteilhaft sind. Branchen, in denen landesweit Tarifverträge gelten, sind immer noch die arbeitnehmerfreundlichsten im ganzen Land. Dieses System ist so erfolgreich, dass die Arbeitgeber alle in den Tarifverträgen ausgehandelten Leistungen allen Arbeitnehmern gewähren, unabhängig davon, ob sie Gewerkschaftsmitglieder sind oder nicht. Sie sind dazu nicht gesetzlich verpflichtet, aber sie tun es, um zu vermeiden, dass nur gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer davon profitieren. Andernfalls würden alle Arbeitnehmer einer Gewerkschaft beitreten, was zu noch besseren Tarifverträgen führen würde, und so weiter. Das bedeutet, dass eine Gewerkschaftsmitgliedschaft auch für internationale Studierende sinnvoll und wichtig ist: Sie hilft uns, das Tarifsystem zu erhalten und zu fördern, von dem du profitieren kannst. Darüber hinaus bieten die Gewerkschaften in Deutschland eine hochwertige Beratung in allen arbeitsrechtlichen Fragen, eine Rechtsschutzversicherung für Streitigkeiten vor deutschen Arbeitsgerichten und einen Service, bei dem du deine Arbeitsverträge und Arbeitszeugnisse überprüfen lassen kannst. Außerdem erhältst du Zugang zu den Bildungsangeboten der Gewerkschaften. Die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft kostet Studierende je nach Beruf bis zu 2,50 € pro Monat, danach 1 % des Bruttogehalts. Deshalb: Werde Mitglied in deiner örtlichen Gewerkschaft!
Wir tun unser Bestes, um diese Informationen auf dem neuesten Stand zu halten. Bitte erkundige dich jedoch bei den zuständigen Behörden nach den aktuellen Bestimmungen für internationale Studierende.