Wer kann sich bewerben?
Die Förderlinie steht folgenden Personengruppen zur Verfügung:
- Professor*innen und Dozent*innen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- wissenschaftlichen Mitarbeitenden
- Doktoranden, die in der Lehre tätig sind
- Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen (kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden)
Was wird gefördert?
Gefördert werden an der TH Rosenheim Gastdozenturen an Partnerhochschulen der jeweiligen Fakultät in Erasmus+ Programmländern. Gastdozent*innen sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Die Geförderten erhalten…
- ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Auslandsaufenthalt,
- ggf. Zuschuss für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel,
- ggf. Sonderzuschüsse für Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.
Dauer der Förderung
Das International Office der TH Rosenheim fördert Lehraufenthalte mit einer Dauer zwischen zwei und fünf Tagen für Programmländer (jeweils ohne Reisezeiten). Das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei acht Stunden für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt.
Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf vier Stunden pro Woche. Für eingeladenes Personal von Unternehmen besteht kein Mindestdeputat.
Finanzielle Leistungen für die Mobilität
Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern.
Je nach Erasmus+ Projekt gelten je nach Ländergruppe die folgenden einheitlichen Tagessätze:
- Gruppe 1: 180 Euro am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
- Gruppe 2: 160 Euro am Tag für Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
- Gruppe 3: 140 Euro am Tag für Bulgarien, Republik Nordmazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Reisekosten
Zu diesen Tagessätzen kommen Reisekosten in Abhängigkeit von der Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt wird. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge.