Häufig gestellte Fragen und die Antworten zum Praktischen Studiensemester sowie zur Vorpraxis
Grundsätzliches:
Der Praktikant bleibt während des Praktischen Studiensemesters (praktische Ableistung im Unternehmen) Mitglied der Technischen Hochschule Rosenheim und behält den Status eines Studierenden - die Studierenden haben sich daher ordnungsgemäß rückzumelden. Der Verwaltungskostenbeitrag sowie der Studentenwerksbeitrag sind wie gewohnt zu entrichten. Die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist von den Studierenden mit den entsprechend zuständigen Stellen selber zu klären.
Die Zulassungsvoraussetzungen für die praktischen Studiensemester sind abhängig von der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung. Die entsprechenden Passagen der Studien- und Prüfungsordnung erreichen Sie über diese Verlinkung.
Grundsätzlich kann die praktische Tätigkeit des Praktischen Studiensemesters nach dem Ende des Prüfungszeitraums des vorhergehenden Semesters beginnen und bis zu Beginn der Vorlesungszeit des nachfolgenden Semesters dauern.
Vertragsabgabe im Praktikantenamt (=Anmeldung für das Praktische Studiensemester)
3 Exemplare (mind. 1 Original + 2 Kopien). Vordrucke finden Sie hier.
Das Praktikantenamt darf aufgrund versicherungsrechtlicher Bestimmungen keine Verträge mehr akzeptieren, dessen Zeitraum den vorgesehenen Rahmen für das Pflichtpraktikum, laut gültiger Studien- und Prüfungsordnung, überschreitet. Bitte achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, dass der Vertrag genau die geforderte Vertragsdauer beinhaltet.
Hinweis: Sollte Ihnen das Unternehmen ein längeres Praktikum anbieten, dann können Sie dem zustimmen. Es sind dann jedoch zwei verschiedene Verträge abzuschließen. Ein Vertrag über die Pflichtpraktikumszeit und ein gesonderter für das angehängte freiwillige Praktikum. Es ist nur der Vertrag über das Pflichtpraktikum im Praktikantenamt einzureichen.
Der/die Studierende schließt mit dem Ausbildungsbetrieb einen Ausbildungsvertrag ab. Es soll der Mustervertrag der Technischen Hochschule Rosenheim benutzt werden. Bei Bedarf können auch firmeneigene Verträge akzeptiert werden, wenn dessen Inhalte mit dem Mustervertrag der Technischen Hochschule Rosenheim übereinstimmen.
Der Ausbildungsvertrag ist in dreifacher Ausfertigung, vor Beginn des Praktischen Studiensemesters, im Praktikantenamt der Technischen Hochschule einzureichen. Die Vertragsausfertigungen können persönlich zu den Öffnungszeiten oder mit der Post an das Praktikantenamt übermittelt werden. Eine Übersendung per Mail ist unzulässig!
Das Praktikantenamt leitet die Verträge zur fachlichen Beurteilung an den Praktikantenbeauftragten des jeweiligen Studiengangs weiter. Nach erfolgter Unterzeichnung bekommen Sie zwei Ausfertigungen mit der Post zurückgesandt. Eine Ausfertigung ist für Ihre Unterlagen und die andere leiten Sie bitte selbstständig an das Unternehmen weiter. Der Vertrag muss vor Antritt des Praktikums durch die Hochschule genehmigt werden. Wird das Praktikum begonnen, bevor die Genehmigung der Hochschule vorliegt, geschieht dies auf die Gefahr hin, dass das Praktikum nicht anerkannt wird.
Berichtsabgabe im Praktikantenamt
Der Bericht ist zu den bekanntgegebenen Terminen auf der Homepage der Technischen Hochschule Rosenheim (Praxissemester/Praktika) im Praktikantenamt einzureichen. Die termingerechte Abgabe ist zwingend erforderlich. Der Bericht kann persönlich zu den Öffnungszeiten oder mit der Post im Praktikantenamt eingereicht werden. Ein fristgerechter Eingang ist durch den Studierenden sicherzustellen.
Der Ausbildungsbetrieb muss am Ende des Praktikums gemäß der Vorlage der Technischen Hochschule Rosenheim ein Zeugnis/Praktikumsnachweis erstellen, das Sie unverzüglich nach Beendigung des Praktikums im Praktikantenamt abgeben. Im Übrigen muss das Zeugnis Auskunft über die Anzahl der Fehltage und den erfolgreichen Abschluss des Praktikums geben. Soweit Fehltage durch Überstunden abgegolten wurden, müssen sie im Ausbildungszeugnis nicht ausgewiesen werden. Hinweis: Zeugnisse in einfacher Kopie werden nicht berücksichtigt!
Zur Anerkennung des Praxissemesters ist es erforderlich einen Bericht, unter den Vorgaben des jeweiligen Studienplanes, anzufertigen und fristgerecht im Praktikantenamt abzuliefern. Der Bericht soll dokumentieren, welche Arbeitsbereiche kennengelernt und welche Fachkenntnisse erlangt worden sind.
Vertragsinhalte
Die Hochschule hat nichts dagegen einzuwenden, wenn Sie die praktische Tätigkeit bereits in der vorlesungsfreien Zeit aufnehmen.
Für das Praxissemester besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Vergütung durch die Ausbildungsstelle. Diese Regelung gilt auch im Rahmen des Mindestlohngesetzes, wenn es sich um ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum im Sinne der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung handelt. Dennoch bieten die meisten Unternehmen eine Vergütung an.
Während des Pflichtpraktikums haben Studierende keinen Urlaubsanspruch. Gesetzliche Feiertage gelten nicht als Fehltage und müssen nicht nachgeholt werden.
Fehlzeiten durch Krankheit und ähnliches, die nicht durch den Studierenden zu vertreten sind, gelten als entschuldigte Fehlzeiten.
Entschuldigte Fehlzeiten von mehr als 5 Arbeitstagen sind nachzuarbeiten.
Unentschuldigte Fehlzeiten sind generell nachzuarbeiten.
Freistellungen für Prüfungen zählen als entschuldigte Fehlzeiten.
Feiertage und hereingearbeitete Gleittage zählen nicht als Fehlzeiten.
Sonderfälle
Sollten Sie die Voraussetzungen zum Eintritt in das praktische Studiensemester nicht erfüllen, erhalten Sie vom Praktikantenamt einen Ablehnungsbescheid. Vergessen Sie dann bitte nicht, bei Ihrer Firma abzusagen. Sie können ja versuchen die Zusage „einzufrieren“.
In der Regel geht das nicht. Die Ableistung des praktischen Studiensemesters in Teilzeit ist nur möglich für Studierende, die Kinder unter 14 Jahren oder pflegebedürftige Angehörige betreuen. In diesem Fall kann das praktische Studiensemester auf Antrag und mit Zustimmung der/des Praktikumsbeauftragten in zwei aufeinander folgenden Semestern abgeleistet werden.
Ja, Sie können sogar AW-Fächer oder Seminare belegen, wenn diese außerhalb Ihrer Arbeitszeiten angeboten werden. Melden Sie sich bitte hierzu innerhalb des Prüfungsanmeldezeitraumes im Online Service Center zu den Prüfungen an.