FAQ - Fragen und Antworten Wenn du konkrete Fragen zur Antragsstellung hast, kannst du dich an die Info-Hotline wenden unter 0800 2623 003. Du erreichst die Hotline dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr.
BAföG-Richtlinien (Feststellung eines üblichen Leistungsstandes im Sinne von § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG Siehe Amtsblatt, Rubrik "BAföG-Richtlinien"
Formulare für Dozenten und Aufsichten finden diese im Intranet dieser Internetseite
Antrag auf Rücknahme der Immatrikulation Betrifft Studierende, die innerhalb von 5 Wochen nach Studienbeginn das Studium beenden wollen / Students who wish to finish the study within 5 weeks of study entry
Alle Studentinnen, die schwanger sind oder stillen, fallen ab dem 01.01.2018 unter den Schutz des Mutterschutzgesetzes. Damit Sie vom Mutterschutz profitieren, sollten Sie Ihre Schwangerschaft so bald wie möglich der Hochschule melden. Bitte lesen Sie sich die nachfolgenden Informationen zum neuen Mutterschutzgesetz sorgfältig durch. Darin werden die neuen Rechte, Verfahrensabläufe und Ansprechpartner beschrieben.