Gesetze und Verordnungen
Gesetze und Verordnungen
Folgende Gesetze und Verordnungen bilden einen rechtlichen Rahmen für die Studienregelungen der Technischen Hochschule Rosenheim:
- Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz
Mit Ablauf des 31. Dezember 2022 treten u.a. außer Kraft:
Das Bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG), das Bayerische Hochschulpersonalgesetz (BayHSchPG), die Hochschulgebührenverordnung (HSchGebV), die Verordnung über Darlehen zur Studienbeitragsfinanzierung (StuBeiDaV), die Verordnung über die Bekanntmachung von Hochschulsatzungen (HSchBekV) und die Verordnung über die Vorlesungszeit an den Fachhochschulen in Bayern (FHVorlZV). - Qualifikationsverordnung
Die QualVO regelt die allgemeinen Zulassungskriterien für ein Studium an bayerischen Hochschulen. - Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern
Diese Verordnung gilt für Studiengänge an den staatlichen Fachhochschulen in Bayern und setzt die Rahmenbedingungen für das Prüfungswesen. - Gesetz über die Hochschulzulassung in Bayern
Dieses Gesetz regelt die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen; zB örtliches Auswahlverfahren für Studiengänge im dialogorientieren Serviceverfahren. - Verordnung über die Hochschulzulassung an den staatlichen Hochschulen in Bayern
Nennt ebenso Regelungen über das örtliche Vergabeverfahren und die Kapazitätsermittlung für Studienplätze. - Studien- und Prüfungsordnungen sowie die darauf basierenden Studienpläne
In diesen Normen findest Du die Regelungen, die unmittelbar für Dein Studium gelten!
Weitere Studienregelungen findet man im elektronischen Amtsblatt der Technischen Hochschule Rosenheim.