Als Studentische Hilfskräfte werden Personen bezeichnet, die als ordentlich Studierende immatrikuliert sind und neben dem Studium an der Hochschule beschäftigt sind, um dort unterstützende Dienstleistungen in Forschung und Lehre und damit zusammenhängende Verwaltungstätigkeiten zu erbringen.
Werkstudenten sind Personen, die als ordentlich Studierende einer Fach- oder Hochschule immatrikuliert sind und daneben einer geringfügigen Beschäftigung von max. 20 Stunden pro Woche nachgehen. Von normalen Studentenjobs unterscheidet sich eine Werkstudententätigkeit dann, wenn durch eine fachliche Nähe zum Studium das Erreichen des Ziels der Ausbildung durch den Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten befördert wird.