Hinweise zur Vorpraxis
1. Zeitliche Lage und Umfang
Das Vorpraktikum sollte vor dem Beginn des Studiums abgeleistet werden. Es kann jedoch auch teilweise oder ganz in den vorlesungsfreien Zeiten bis zu Beginn des vierten Studiensemesters abgeleistet werden. Das Vorpraktikum kann unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. einer vor dem Studium abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung), ganz oder teilweise erlassen werden. Diese Anerkennung wird im Einzelfall geprüft.
Der zeitliche Umfang des Praktikums beträgt 12 Wochen. Die Aufteilung in mehrere Blöcke ist möglich. Diese können auch bei mehreren Firmen absolviert werden. Ein Block umfasst mindestens vier Wochen. Eine Unterbrechung für Prüfungen ist zulässig.
Dual Studierende, die ein festes Arbeitsverhältnis bei einem Unternehmen eingegangen sind, erbringen die Vorpraxis in der Regel automatisch bei ihrem Arbeitgeber.
2. Ausbildungsvertrag
Vor Aufnahme der praktischen Tätigkeit ist mit der Ausbildungsstelle ein Ausbildungsvertrag abzuschließen. Vorlagen für Ausbildungsverträge befinden sich auf den Internet-Seiten des Praktikantenamtes. Es ist darauf zu achten, dass der Ausbildungsvertrag ordnungsgemäß ausgefüllt wird:
- Vorpraktikum
- Angabe der Ausbildungsstelle Hier bitte darauf achten, dass außer dem Firmennamen auch das Fertigungsprogramm bzw. Aufgabengebiet der Firma sowie die genaue Anschrift mit Telefon- und E-Mail-Adresse angegeben wird)
- Zeitraum (Datum von/bis) des Praktikums
- Name des Firmen-Betreuers mit Angabe seiner Berufsbezeichnung
- Stempel der Firma und Unterschriften
Der Vertrag ist in dreifacher, unterschriebener Ausfertigung vor Antritt des Praktikums dem Praktikantenamt zur Prüfung vorzulegen. Sollte die Praktikantenstelle gewechselt werden, ist ein neuer Vertrag abzuschließen. Dieser muss erneut vorab im Praktikantenamt eingereicht werden. Mustervertragsvorlagen für dual Studierende, die ein Arbeitsverhältnis mit
3. Ausbildungsziel
- Kenntnisse über verschiedene Fertigungsverfahren sowie über Arbeitsweisen von Fertigungsmaschinen, vorzugsweise im Maschinen-, Vorrichtungs- und Werkzeugbau
- Kenntnisse über das Verhalten der wichtigsten Werkstoffe bei Bearbeitung und Verwendung
- Kenntnisse im Aufbau elektrischer Industrieanlagen, Schaltschrankbau
- Kenntnisse im Aufbau elektronischer Schaltungen
- Einblicke in technische und organisatorische Zusammenhänge des Produktionsablaufes
- Kennenlernen der betrieblichen Arbeitswelt: Einblick in die organisatorischen, personellen und sozialen Strukturen sowie in die technischen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge in einem Unternehmen.
4. Ausbildungsinhalte
- Pflichttätigkeiten in der handwerklichen Grundausbildung Metall: Feilen, Bohren, Fräsen, Drehen, Schweißen, Nieten, Montage und Demontage, Instandhaltung, Instandsetzung
- Pflichttätigkeiten in der Elektrotechnik: Löten, Verkabeln, Messen und Prüfen
- Wahlpflichttätigkeiten (ein Inhalt ist zu wählen): Urform- und Umformtechnik, Oberflächenbehandlung, Kunststoffverarbeitung, Messen und Prüfen von Bauteilen und Maschinen, Automatisierungstechnik, Anwendung programmierbarer Einrichtungen.
5. Ausbildungsbetriebe
Als Ausbildungsbetriebe kommen metallverarbeitende sowie elektro- und informationstechnische Betriebe der Industrie bzw. eine entsprechend ausgerichtete Abteilung in einem Betrieb anderer Branchen in Betracht. Die Betreuung des Praktikanten sollte durch einen erfahrenen Ingenieur erfolgen.
6. Zeugnis, Praktikumsbericht
Das Vorpraktikum ist erfolgreich abgeleistet, wenn die einzelnen Praxiszeiten mit den vorgeschriebenen Inhalten jeweils durch ein Zeugnis der Ausbildungsstelle, das dem von der Hochschule vorgesehenem Muster entspricht, nachgewiesen sind, ein ordnungsgemäßer Praktikumsbericht fristgerecht im Praktikantenamt eingereicht worden ist und dieser vom Praktikantenbeauftragten des Studiengangs Mechatronik als bestanden bewertet worden ist. Der Bericht zum Vorpraktikum ist als ein Bericht nach dem Absolvieren des kompletten Vorpraktikums abzugeben. Die Abgabe und Anerkennung von Teilberichten ist nicht möglich. Sollten mehrere Blöcke absolviert worden sein, so muss der Bericht alle Blöcke enthalten. Der Bericht beinhaltet Folgendes:
- Formblätter (erhältlich im Praktikantenamt)
- Deckblatt Gesamtbericht
- Zeugnisse, Ausbildungsgang
- kurzes Firmenportrait
- Beschreibung der Tätigkeiten (tabellarische Übersicht in Stichpunkten ausreichend, ca. eine Seite je Woche)
7. Anerkennung von Vorleistungen
Der Abschluss eines technischen Zweigs einer Fachoberschule kann auf Antrag vollständig auf das Vorpraktikum angerechnet werden. Ebenso wird Studierenden eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder eine einschlägige, mindestens zwölfmonatig,e überwiegend zusammenhängende berufliche Tätigkeit auf Antrag auf das Vorpraktikum anerkannt, soweit Inhalt und Zielsetzung dem Ausbildungsziel und den Ausbildungsinhalten des Vorpraktikums entsprechen. Beträgt eine vor dem Studium abgeleistete entsprechende einschlägige Tätigkeit weniger als 12 Monate oder wird eine entsprechende fachpraktische Ausbildung nachgewiesen, so ist eine Anrechnung bis maximal sechs Wochen möglich. Für die Anerkennung von Vorleistungen sind vom Studierenden entsprechende Anträge zu stellen und bis zum Ende des ersten Semesters im Praktikantenamt einzureichen. Nach der Antragstellung erhält die/der Studierende Antwort vom Praktikantenamt über die noch abzuleistenden Praktikumsinhalte. Es wird im Einzelfall individuell geprüft, welche Vorbildungen und Erfahrungen die/der Studierende hat. Genaueres ist in der Rahmenprüfungsordnung der Hochschule geregelt.