Ausländische Bildungsnachweise, die einem deutschen Hochschulzugangszeugnis vergleichbar sind, ermöglichen auch in Bayern den direkten Hochschulzugang. Eröffnen sie im Herkunftsland den Zugang zu allen Studienfächern, sind damit grundsätzlich auch in Bayern die Qualifikationsvoraussetzungen für den Zugang zu allen Studienfächern erfüllt.
Ist im Herkunftsland der Zugang nur zu einzelnen oder mehreren bestimmten Studienfächern eröffnet, sind damit in Bayern auch nur die Qualifikationsvoraussetzungen für die entsprechenden Studienfächer erfüllt.
Erfolgt der Hochschulzugang aufgrund von Studienzeiten im Ausland, erfüllt der Bewerber in Bayern die Qualifikationsvoraussetzungen für ein seinem bisherigen Studium entsprechendes Studienfach und für benachbarte Fächer.