Studieren ohne Abitur
Studieren ohne Abitur?
Hochschulzugang für Meister/innen (und Gleichgestelle wie Techniker/innen, Fachwirt/innen) und qualifizierte Berufstätige
Grundsätzlich ist zum Studium eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich.
Diese wird nicht mehr ausschließlich an Gymnasien, Berufs- und Fachoberschulen o. ä. durch das "Abitur" oder "Fachabitur" erworben.
Zum Wintersemester 2009/10 gab es durch die Novellierung des Bayerischen Hochschulgesetzes zwei wesentliche Neuerungen, die weitere Möglichkeiten des Hochschulzugangs eröffnen:
Unterschieden wird dabei zwischen dem allgemeinen Hochschulzugang (Meister/innen und Gleichgestellte) und dem fachgebundenen Hochschulzugang (qualifizierte Berufstätige).