Was kostet das Studium? Studierendenwerksbeitrag und Studiengebühren
Was kostet eigentlich das Studium an der Technischen Hochschule Rosenheim? Welche Beiträge und Gebühren fallen pro Semester als Studentin bzw. Student an?
Studierendenwerksbeitrag
- Jede Studentin und jeder Student der Technischen Hochschule Rosenheim muss pro Semester den Studierendenwerksbeitrag entrichten. Der Studierendenwerksbeitrag beträgt 85 € pro Semester.
- Für das erste Semester ist der Beitrag mit der Einschreibung an der TH Rosenheim zu entrichten. Genaue Informationen dazu erhältst du, wenn du die Immatrikulation über das Online-Bewerbungsportal beantragt hast.
- Die Entrichtung für die weiteren Semester erfolgt über die Rückmeldung.
Studiengebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten
- Für internationale Studierende aus Drittstaaten fallen ab dem Sommersemester 2026 Studiengebühren in Höhe von 500 € pro immatrikuliertes Semester an.
- Die Gebühren werden ab dem Sommersemester 2026 auch von internationalen Studierenden erhoben, die sich im Wintersemester 2025/26 an der TH Rosenheim einschreiben.
Wer muss weiterhin keine Studiengebühren bezahlen?
- Studierende mit einer der folgenden Staatsbürgerschaften:
- Deutschland
- Mitgliedsländer des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), d.h. EU-Mitgliedsländer sowie Island, Liechtenstein und Norwegen
- Alle Länder mit entsprechenden Abkommen
- Unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft: Studierende mit gefestigtem Inlandsbezug (langfristiges Aufenthaltsrecht), d.h.
- Studierende, die sich vor Beginn des Studiums insgesamt mindestens 5 Jahre in Deutschland aufgehalten haben und rechtmäßig erwerbstätig waren oder
- Studierende, bei denen mindestens ein Elternteil insgesamt mindestens 3 Jahre während der letzten 6 Jahre in Deutschland und rechtmäßig erwerbstätig war.
- Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung oder einen grundständigen Studienabschluss in Deutschland erworben haben.
- Studierende, die vor dem Wintersemester 2025/26 an der TH Rosenheim immatrikuliert sind.
- Studierende von Partnerhochschulen, wenn das entsprechende Programm verpflichtend Studienaufenthalte an der Partnerhochschule vorsieht und zu einem gemeinsamen Abschluss oder je einem Abschluss der beteiligten Hochschulen führt und die Gebührenbefreiung auf Gegenseitigkeit beruht.
- Studierende, die im Rahmen von Hochschulvereinbarungen an der TH Rosenheim immatrikuliert sind, wenn kein Abschlussgrad der TH Rosenheim angestrebt wird und die Gebührenbefreiung auf Gegenseitigkeit beruht.
- Internationale Studierenden, die sich im Urlaubssemester befinden.
- Asylbewerberinnen und -bewerber, mit der Staatsangehörigkeit eines Staates mit einer Schutzquote von mindestens 50%.
Asylbewerberinnen und -bewerber sind aufgrund dieses Status nicht von vornherein von der Beitragspflicht befreit. - Studierende mit einer Behinderung, die sich erheblich studienerschwerend auswirkt.
- Es bestehen weitere Ausnahmen, die im Einzelfall zu prüfen sind.