Gute wissenschaftliche Praxis & Ethikkommission
Wissenschaftliche Integrität bildet die Grundlage einer vertrauenswürdigen Wissenschaft. Sie ist eine Ausprägung wissenschaftlicher Selbstverpflichtung, die den respektvollen Umgang miteinander, mit Studienteilnehmerinnen und -teilnehmern, Tieren, Kulturgütern und der Umwelt umfasst und das unerlässliche Vertrauen der Gesellschaft in die Wissenschaft stärkt und fördert. (Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Kodex. DFG. 2019)
Die hier dargestellten Einrichtungen und Maßnahmen sollen zur Förderung und Erhaltung der wissenschaftlichen Integrität und guten wissenschaftlichen Praxis an der TH Rosenheim beitragen.
Gute wissenschaftliche Praxis an der Technischen Hochschule Rosenheim
Die Grundlage wissenschaftlichen Arbeitens ist die Einhaltung der Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis. Die Technische Hochschule Rosenheim hat hierfür eine Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten verabschiedet.
Durch die besondere Situation der kooperativen Promotionen an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften werden darüber hinaus die Erwartungen an Betreuung und Umgang mit Promovierenden gesondert in der Leitlinie zu kooperativen Promotionen an der Technischen Hochschule Rosenheim beschrieben.
Eine praxisnahe und fachspezifische Kommentierung des Kodex "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) auf dem unsere Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis beruht finden Sie auf dem Portal Wissenschaftliche Integrität.
Ombudspersonen
Die TH Rosenheim bestellt alle drei Jahre eine Ombudsperson sowie deren Stellvertreter. Sie sind Ansprechpartner für alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende der Hochschule für Fragen rund um die gute wissenschaftliche Praxis und wissenschaftliches Fehlverhalten.
Ombudsperson: Prof. Dr. Sandra Krommes
Stellvertretung: Prof. Dr. Franz Benstetter
Kommission zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis
Die TH Rosenheim bestellt eine ständige Kommission zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis und Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Die Mitglieder werden alle drei Jahre neu bestellt.
Kommissionsmitglieder (alphabetisch):
Ombudsman für die Wissenschaft
Der Ombudsman für die Wissenschaft ist ein von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingesetztes Gremium, das allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland bei Fragen und Konflikten im Bereich guter wissenschaftlicher Praxis bzw. wissenschaftlicher Integrität zur Seite steht. Es steht jedem frei, sich entweder an den Ombudsman für die Wissenschaft oder an unsere Ombudspersonen vor Ort zu wenden.
Gemeinsame Ethikkommission der Hochschulen Bayerns (GEHBa)
Forschung am und mit Menschen bedarf der Begutachtung und Bewertung ethischer und rechtlicher Aspekte durch eine Ethikkommission. Dies wird durch die „gute wissenschaftliche Praxis“ vorgegeben und ist mittlerweile eine wesentliche Voraussetzung für die Finanzierung solcher Forschungsprojekte durch öffentliche Fördergeber und die Publikation deren Ergebnisse in nationalen und internationalen Fachzeitschriften.
Unter der Trägerschaft der Hochschule Bayern e.V. bietet die GEHBa, die „Gemeinsame Ethikkommission der Hochschulen Bayerns“, allen Mitgliedern der TH Rosenheim die Möglichkeit Ethikvoten für ihre Forschung am Menschen einzuholen. Bachelorarbeiten sind davon ausgenommen.
Vertreter der Hochschule in der GEHBa sind (alphabetisch):
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage: www.gehba.de/home/