Die Masterarbeit im Masterstudium Wirtschaftsingenieurwesen
Die Masterarbeit (Abschlussarbeit) soll zeigen, dass Sie in der Lage sind, ein Problemfeld aus der Wirtschaft und/ oder Wissenschaft nach wissenschaftlichen Methoden eigenständig zu bearbeiten.
Auf dieser Seite:
Voraussetzungen
Die Ausgabe des Themas der Masterarbeit kann frühestens erfolgen, wenn Sie mindestens 45 Leistungspunkte im Masterstudiengang erzielt und die Voraussetzungen aus § 3 Abs. 3 und 4 der Studien- und Prüfungsordnung WI-Master erfüllt haben.
Thema und Prüfer*in
Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen (siehe oben) nachweisen können, so können Sie ein Thema Ihrer Wahl für die Masterarbeit sowie die Prüfer*innen dieser Arbeit vorschlagen bzw. beantragen. Die Masterarbeit wird von zwei Prüfer*innen begutachtet und benotet. Wenigstens eine Person dieser beiden Prüfer*innen muss hauptamtlicher Professor/ hauptamtliche Professorin der Fakultät für Wirtschaftsingenieurwesen der Hochschule Rosenheim sein.
Wird ein Thema über unangemessen lange Zeit nicht vorgeschlagen, obwohl die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Ausgabe des Themas der Masterarbeit auch ohne Vorschlag durch die Prüfungskommission veranlasst werden. Über die Angemessenheit entscheidet die Prüfungskommission.
Prüfer*in sowie Anfangs- und Abgabetermin der Masterarbeit werden von der Prüfungskommission WI bestätigt.
Die Festlegung auf ein Thema ist dann rechtsverbindlich, wenn es durch einen Beschluss der Prüfungskommission festgelegt ist.
Das Thema der Masterarbeit kann in begründeten Einzelfällen auf Antrag (siehe Formulare) von Erst- und Zweitprüfer*in geändert werden.
Rückgabe des Themas
Kann eine Masterarbeit nicht mit der angemeldeten Aufgabenstellung bearbeitet werden, können Sie die Bearbeitung eines neuen Themas beantragen (siehe Formulare).
Die Rückgabe des alten Themas ist von Ihnen schriftlich zu begründen und von Erst- und Zweitprüfer*in zu beurteilen. Eine Entscheidung erfolgt durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission. Sind die triftigen Gründe für eine Rückgabe von Ihnen nicht zu vertreten, so erfolgt keine Benotung der Masterarbeit.
Wird in die Rückgabe mangels triftiger Gründe vom Vorsitzenden der Prüfungskommission nicht eingewilligt, ist die Masterarbeit mit dem ausgegebenen Thema innerhalb der gesetzten Frist abzugeben.
Bearbeitung eines neuen Themas
Die Festlegung des neuen Themas durch Sie muss innerhalb von vier Wochen nach der Entscheidung der Prüfungskommission, d.h. nach der Genehmigung der Rückgabe, erfolgen.
Das neue Thema der Masterarbeit darf inhaltlich nicht identisch mit dem alten Thema sein.
Anmeldung
Die Anmeldemodalitäten für Abschlussarbeiten sind für alle Studiengänge der TH Rosenheim zentral geregelt. Den Link zu den entsprechenden Seiten finden Sie unter Formulare.
Bearbeitungszeit
Die Frist zur Bearbeitung der Masterarbeit beträgt 6 Monate. Für Studierende mit Studienbeginn vor dem WS 2018/19 gelten andere Bedingungen (siehe entsprechenden Studienplan).
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Anmeldung und kann maximal um 3 Monate verlängert werden, sofern die Gründe dafür von Ihnen nicht zu vertreten sind. Entsprechende Informationen finden Sie unter Formulare.
Erfolgt innerhalb der festgesetzten Frist keine ordnungsgemäße Abgabe der Masterarbeit im Prüfungsamt der Hochschule, wird diese mit der Note 5 (nicht ausreichend) bewertet.
Wiederholung einer Masterarbeit
Eine mit der Note "nicht ausreichend" bewertete Masterarbeit kann einmal mit einem neuen Thema wiederholt werden.
Workload
Der Arbeitsaufwand für die Bearbeitung der Masterarbeit beträgt 17 CP.
Sprache
Die Masterarbeit kann in deutscher oder in englischer Sprache verfasst werden. Eine Zusammenfassung in deutscher Sprache muss in jedem Fall enthalten sein.
Aufbau / Gliederung, formale Anforderungen
Die Masterarbeit soll folgender inhaltlichen Gliederung entsprechen:
- Titelblatt (Name und Matrikelnummer des/ der Studierenden, Name von Erst- und Zweitprüfer*in, Name der Hochschule, Datum)
-
Eigenständigkeitserklärung
Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig verfasst, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet sowie wörtliche und sinngemäße Zitate als solche gekennzeichnet habe. Diese Arbeit wurde bei keiner anderen Stelle für einen ähnlichen Zweck vorgelegt. Die Versicherung erstreckt sich auch auf graphische Darstellungen und auf beigefügte oder zugrunde gelegte Software.Ort, Datum Unterschrift
- Kurzfassung in deutscher und englischer Sprache (jeweils maximal eine Seite)
- Inhaltsverzeichnis (max. bis zur dritten Gliederungsstufe eingeteilt)
- Abbildungs-, Tabellen- und Anlagenverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis (Abkürzungen aus Quellen werden nicht gelistet, z.B. Aufl. etc.)
- Textseiten mit durchnummerierten Seiten, Abbildungen, Tabellen und Literaturhinweisen
- Literatur-, Quellenverzeichnis
Die formalen Richtlinien und Forderungen für die schriftliche Ausführung von Masterarbeiten (Deckblatt, Abstract, Literaturverzeichnis.....) sind analog denen von Bachelor-Arbeiten (siehe Abschnitt Bachelorarbeit auf den Seiten des WI-Bachelors).
Grundlegen Informationen zum Thema wissenschaftlich Arbeiten finden Sie u.a. in Weber, D.: Wissenschaftlich arbeiten für Wirtschaftswissenschaftler, Wiley-Verlag, Weinheim 2015, ISBN: 978-3-527-53011-3 sowie auf den Webseiten der Bibliothek.
Abgabe
Die Abgabemodalitäten für Abschlussarbeiten sind für alle Studiengänge der TH Rosenheim zentral geregelt. Den Link zu den entsprechenden Seiten finden Sie unter Formulare.
Weitere Informationen zum Masterstudium Wirtschaftsingenieurwesen
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