Rechtsgrundlage zum Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen
Auf dieser Seite:
- Studien- und Prüfungsordnung
- Studienplan
- Prüfungsankündigungen
- Qualifikationsvoraussetzung "Wirtschaftswissenschaftliches Grundwissen"
- Hinweis für Masterstudierende, die einen Hochschulabschluss mit weniger als 210 CP vorweisen
- Vorsitzender der Prüfungskommission
- Weitere Informationen zum Masterstudium Wirtschaftsingenieurwesen
Studien- und Prüfungsordnung
Die jeweils gültigen Fassungen der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Technischen Hochschule Rosenheim finden Sie auf der Hauptseite des Studiengangs.
Weitere Regelungen (Allgemeine Prüfungsordnung, Gesetze und Verordnungen, Normen, ...) finden Sie auf der Seite Studienregelungen.
Studienplan
Die für das Masterstudium zuständige Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen erstellt zur Sicherstellung des Lehrangebotes und zur Information der Studierenden einen Studienplan, aus dem sich der Ablauf des Studiums im Einzelnen ergibt.
Den aktuellen Studienplan finden Sie auf der Hauptseite des Studiengangs.
Prüfungsankündigungen
Die genaue Form der jeweiligen Leistungsnachweise wird jeweils zu Semesterbeginn in der Ankündigung der Leistungsnachweise festgeschrieben und veröffentlicht. Kombinationen von Prüfungsstudienarbeit (PStA) und schriftlicher Prüfung (schrP) sind unter Angabe von Dauer und Gewichtung in der o.g. Ankündigung möglich.
Die Prüfungsankündigungen finden Sie unter Studienorganisation >> Prüfungsankündigungen.
Qualifikationsvoraussetzung "Wirtschaftswissenschaftliches Grundwissen"
Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung 2023-11, gültig für Studierende mit Studienbeginn ab Sommersemester 2024.
§3 Abs. 3: Qualifikationsvoraussetzung ist außerdem der Nachweis von wirtschaftswissenschaftlichem Grundwissen in einem Umfang von insgesamt mindestens 8 Leistungspunkten.
Leistungspunkte aus folgenden Fachgebieten können zur Erfüllung der Qualifikationsvoraussetzung angerechnet werden:
- Betriebswirtschaftslehre
- Kosten- und Erlösrechnung
- Buchführung und Bilanzierung
- Finanzwirtschaft
- Investitionsrechnung
- Controlling
- Marketing
- Volkswirtschaftslehre
- Wirtschaftsprivatrecht
Das wirtschaftswissenschaftliche Grundwissen muss bei der Bewerbung nachgewiesen werden. Bitte beachten Sie die in der Checkliste zur Bewerbung angegebenen Hinweise und Fristen!
Hinweis für Masterstudierende, die einen Hochschulabschluss mit weniger als 210 CP vorweisen
Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung:
§ 3 Zugangsvoraussetzungen
(4) Soweit Bewerberinnen und Bewerber einen den Zugang begründenden Abschluss nachweisen, für den weniger als 210 ECTS-Leistungspunkte – jedoch mindestens 180 ECTS-Leistungspunkte – vergeben wurden bzw. der als gleichwertig einzustufen ist, ist der Nachweis der fehlenden Leistungspunkte aus dem fachlich einschlägigen Studienangebot der Technischen Hochschule Rosenheim Voraussetzung für das Bestehen der Masterprüfung. Die Prüfungskommission legt fest, welche Studien- und Prüfungsleistungen dazu abgelegt werden müssen. Zum erfolgreichen Studienabschluss ist demnach der Nachweis von insgesamt 300 Leistungspunkten (inkl. Erststudium) erforderlich. Bewerberinnen und Bewerber mit weniger als 180 ECTS aus dem Erststudium können nicht für das Masterstudium zugelassen werden.
Die Studierenden stimmen das Vorgehen beim Studienstart mit der professoralen Mentorin/ dem professoralen Mentor ab.
Das Antragsformular finden Sie unter Formulare.
Vorsitzender der Prüfungskommission
Der Vorsitzende der Prüfungskommission ist Prof. Dr. Robert Kuttler.
Weitere Informationen zum Masterstudium Wirtschaftsingenieurwesen
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